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Über mich  *   Wertschätzung / Vertrauen   *   Schweigepflicht   *  Qualitätsmanagent   *   Kosten


Über mich

Bettina Henkel

  Jahrgang 1959

  Heilpraktikerin
  Business Coach
  Volljuristin

  Mutter von zwei Kindern
  Frühere Tätigkeit:
  Führungsposition in
  der freien Wirtschaft
   
  Beirat im Verband
  Klassischer  
  Homöopathen
  Deutschland (VKHD)

Aus- und Weiterbildung

Ausbildung in lösungsorientierter Gesprächs-Kurzzeittherapie

Fachausbildung in Klassischer Homöopathie, SHZ-zertifizierte Ausbildungsstätte (ars curandi / 2 Jahre) 

Ausbildung zur Dorntherapeutin (Wirbelsäulen- und         Gelenktherapie)

Ausbildung zur Hypnotherapeutin (ressourcen- und lösungsorientiert)

Ausbildung Autogenes Training   (Übungsleiterin)

Klassisch medizinische Untersuchungsmethoden

Zulassung

Erlaubnis der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Approbation als Voll-Heilpraktikerin; Zulassung 2006 vom Gesundheitsamt Frankfurt am Main

Fortbildung

Regelmäßige klinische Fortbildungen und Fachfortbildungen

Verband

Mitglied im Verband Klassischer Homöopathen Deutschland (VKHD)

 Wertschätzung und Vertrauen


Wichtiger Aspekt  bei der Therapeutenauswahl

Sowohl in der Schulmedizin als auch in der Komplementärmedizin inklusive Klassischer Homöopathie ist das Vertrauen zur Therapeutin / zum Therapeuten ein nicht zu unterschätzender Heilungsfaktor. Die Wertschätzung des einzelnen Menschen ist nicht nur eine Selbstverständlichkeit im sozialen Umgang mit Menschen, sondern auch ein Aspekt der Vertrauensbildung. Vertrauensbildung erfordert Zeit in der Anamnese, Zeit für das persönliche Gespräch.

Vertrauen ist eine wichtige Voraussetzung erfolgreicher Behandlung

Für eine zutreffende Diagnose und eine hilfreiche Behandlung sind Informationen zu den vorhandenen  Symptomen eine wesenliche Voraussetzung. Die meisten Menschen scheuen sich, das eine oder andere von sich preiszugeben oder denken, es sei für den Fall nicht relevant. Hier ist Vertrauen und Erklärung notwendig. Bei mir haben Sie die Zeit, die Sie benötigen, um Vertrauen zu fassen und auch alle für Sie wichtigen Fragen zu stellen. Unabhängig von den Anliegen, mit denen Sie zu mir kommen, erfahren Sie bei mir ein wertschätzendes Gespräch. Ihre Äußerungen unterliegen bei mir keinerlei Wertungen, sondern dienen als notwendiger Betandteil der Beurteilung eines geeigneten Behandlungsweges.

Grenzen der Behandlungsmöglichkeiten müssen erläutert werden

Natürlich wird Ihnen jeder fachkundige Therapeut eine Behandlungsempfehlung aussprechen. Nur ist diese in den seltensten Fällen die einzige Möglichkeit und kein Therapeut kann alle Fachgebiete beherrschen. Dies sollte Ihnen immer in verständlicher Weise erläutert werden.

Wann sollte ein Therapeut / eine Therapeutin gewechselt werden?


Unabhängig von der Therapieart sollten Sie den Therapeuten wechseln, wenn er oder sie Ihnen nicht erklärt, was Ihre Untersuchungsergebnisse bedeuten und/oder Sie nicht über alternative Behandlungsmöglichkeiten, Vor- und Nachteile einer Therapieform, Impfungen und dergleichen aufgeklärt werden. 

Qualität

Management von Arbeitsabläufe und Verfahren

Bedeutung

Qualitätsmanagment bedeutet hier verantwortliche, sorgfältige und qualifizierte Behandlung nach aktuellen fachlichen  und                medizinischen
Erkenntnissen zu gewährleisten.

Ziel ist es, für meine Patienten mit größter Sorgfalt auf hygienischer und fachlicher Ebene, unter kleinstmöglichem Aufwand für die Patienten, das gemeinsam festgelegte Behandlungsziel zu erreichen.

Diagnose und Behandlung

Als Diagnoseverfahren wende ich in jedem Fall das Anamnesegesprächen. Je nach Beschwerde kommen körperliche Untersuchungen, wie zum Beispiel Auskultation (Abhören), Palpation (Abtasten), Perkussion (Abklopfen) zur Anwendung. Bei bestimmten Erkrankungen kann zum Beispiel auch der Einsatz des Otoskops (Ohruntersuchung) oder des Fingerpulsoximeters zur Messung der Sauerstoffsättigung sinnvoll sein.


Insbesondere auch bei unklaren Symptomen ist eine gründliche Differenzialdiagnostik notwendig. Dazu bedarf es möglicherweise weitergehender medizinischer fachärztlicher oder zahnmedizinischer Untersuchungen. Hierzu muss ich Sie weiterverweisen.


Manche Erkrankungen sind der ärztlichen Behandlung vorbehalten. In solchen Fällen kann ich keine Behandlung durchführen.


Arbeitsschritte und Verfahren

Eine fachlich qualifizierte, auf das Wohl des Patienten ausgerichtete Behandlung versteht sich von selbst. Im Rahmen einer Qualitätssicherung gibt es in meiner Praxis Vorgaben für Arbeitschritte und Verfahren unter Berücksichtigung der gültigen jeweiligen Standards, mit denen die erforderliche Versorgungsqualität erreicht werden soll, soweit es für eine sorgfältige und individuelle Behandlung angemessen und sinnvoll erscheint.

Aktualität und Ihre Mitwirkungsmöglichkeit

Das Qualitätsmanagement in meiner Praxis unterliegt dem Bestreben einer kontinuierlichen Verbesserung. Durch Ihre Anregungen können Sie hierzu beitragen.

Schweigepflicht


Eine erfolgreiche Therapie bedingt auch immer Ihre Offenheit in den Gesprächen. Dem steht selbstverständlich die Verschwiegenheit meinerseits gegenüber.

Ärzte unterliegen der Verschwiegenheitspflicht unter anderem nach dem Strafgesetzbuch. Heilpraktiker sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Unterschied besteht im Wesentlichen im Rahmen von Gerichtsprozessen. Auch dort darf der Arzt keine Aussage ohne Entbindung von der Schweigepflicht durch den Patienten machen. Ein Heilpraktiker hat demgegenüber kein Aussageverweigerungsrecht. In jedem anderen Fall können Sie von mir die gleiche Verschwiegenheit wie von Ihren Ärzten erwarten.

Kosten


   Abrechnung
 
  Die Arbeit von Heilpraktikern ist, wie auch bei Ärzten,
  eine Dienstleistung. Die Abrechnung erfolgt daher mit
  Rechnung direkt an die betreffenden Patienten,
  vergleichbar zur Abrechnung von Ärzten gegenüber
  Privatpatienten oder bei IGEL-Leistungen gegenüber
  Kassenpatienten.

  Mein Leistungshonorar

  Für meine Leistungen erhebe ich ein
  angemessenes durchschnittliches  Honorar.

  Meine Leistungen sind zusammen mit dem
  entsprechenden Honorar in einer Leistungsübersicht
  aufgeführt. Vor einer Terminvereinbarung erläutere
  ich Ihnen das zu erwartende Honorar, das von dem zu
  erwartenden individuellen therapeutischen Aufwand
  abhängt. Vor Beginn des ersten Behandlungstermins
  bekommen Sie die Leistungs- und Honorarübersicht
  ausgehändigt.

  Erstattung

  Wenn Sie eine private Krankenversicherung oder eine
  private Zusatzversicherung abgeschlossen haben,
  wird in der Regel zumindest ein Teilbetrag davon
  übernommen, sofern Ihre Versicherung im Rahmen
  des von Ihnen vereinbarten Tarifs die
  entsprechenden Heilpraktikerleistungen erstattet.
 
  Die Erstattung durch Private Krankenversicherungen
  hängt davon ab, ob Sie in Ihrem  
  Versicherungsvertrag Heilpraktikerleistungen
  eingeschlossen haben.  Die Höhe der zu erwartenden
  Erstattungen gehen aus dem zum Vertrag
  gehörenden Tarif hervor.  Hier gibt es viele
  Unterschiede. Auf den Umfang der Erstattung habe
  ich keinen Einfluss. Je höher Ihr Beitrag ist, desto
  höher sollte auch die jeweilige Erstattung
  ausfallen.

  Klären Sie bitte mit Ihrer Versicherung ab, ob und was
  in welcher Höhe nach dem von Ihnen
  abgeschlossenen Tarif erstattet wird.

  Beihilfe

  Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, erstattet die
  Beihilfestelle Ihnen von den anfallenden Kosten Ihren
  individuellen landesspezifischen festen Beihilfesatz.
  Wenn Ihnen dieser Betrag zu den einzelnen Therapien
  nicht bekannt ist, können Sie dort nachfragen.

Zweck der Leistungs- und Honorarübersicht

Die Leistungsübersicht dient dazu, Ihnen Anhaltspunkte für die voraussichtlich entstehenden Kosten zu geben und ist bindend. Der Ansatz der Abrechnungen erfolgt, soweit möglich und sachgemäß,  nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), gegebenenfalls auch in Analogie, soweit erforderlich. Da das GebüH betragsmäßig den Stand von 1977, beziehungsweise 1985 aufweist, entspricht es nicht dem heute üblichen und angemessenen Honorarrahmen.
Mein Honorar liegt in dem üblichen aktuellen Durchschnitt und kann daher über den im GebüH vorgeschlagenen veralteten Sätzen liegen.

Besonderheit Klassische Homöopathie

Hinsichtlich klassischer Homöopathie richtet sich mein Leistungsverzeichnis ergänzend zum GebüH am "Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie" (LVKH) als Strukturhilfe aus.

Denn das GebüH bildet, zumindest hinsichtlich der Klassischen Homöopathie, kein transparentes und praxisübliches Bild der Leistungen und Abläufe ab. Eine aufwandsgerechte und nachvollziehbare Abrechnung, wie zum Beispiel nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), ist hiernach nicht möglich.

Um hier Abhilfe zu schaffen, wird das GebüH diesbezüglich durch das Leistungsverzeichnis Klassische Homöopathie (LVKH) ergänzt, das sich hinsichtlich Ablauf und Zeitaufwand an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientiert.

Eine Übersicht zum LVKH finden Sie unter folgendem Link:  https://www.vkhd.de/patienten/leistungen-erstattungen-kosten/abrechnungsverzeichnis-fuer-homoeopathische-leistungen-lvkh.

Besonderheit Psychotherapie

Die Kosten hierfür richten sich ausschließlich nach dem Honorarrahmen auf meiner Leistungsübersicht.

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